Windräder im Wald: Auch in Mittelsachsen ist das kein Tabu mehr

Von LEE Sachsen e. V.
Windkraft

Windräder im Wald: Auch in Mittelsachsen ist das kein Tabu mehr

Im Freistaat dürfen nun auch in Wäldern Windräder gebaut werden. Unternehmen prüfen bereits mögliche Standorte und Waldbesitzer zeigen offenbar Interesse an der Verpachtung von Flächen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst sieht hingegen wenig Spielraum für solche Vorhaben.

Nachfolgender Beitrag: Freie Presse, Jan Leißner, 15.01.2023

Bisher galten Wälder für die Planung neuer Windräder in Sachsen praktisch als Verbotszone. Das ändert sich nun mit einer Ende vorigen Jahres im Landtag beschlossenen Flexibilisierungsklausel im Haushaltsbegleitgesetz. Durften Windräder bisher nur in ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebieten errichtet werden, können sie ab diesem Jahr auch andernorts realisiert werden.

So können Kommunen von Regionalplänen und Landesentwicklungsplan abweichen, die Vorrang- und Eignungsgebiete für den Bau von Windrädern ausweisen, wenn das zur Beschleunigung des Windenergieausbaus „im öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient“. Eine Voraussetzung für die Abweichung von Regionalplänen wäre ein Beschluss des Gemeinde- oder Stadtrates.

Windkraftunternehmen prüfen mögliche Standorte

Windkraftunternehmen begrüßen die Gesetzesänderung, so auch die in Dresden ansässige VSB-Gruppe, die auf Wind- und Photovoltaikparks spezialisiert ist. „Aktuell prüfen wir Flächen auf ihre Machbarkeit, um daraus Nutzungskonzepte zu entwickeln“, sagte die Sprecherin der VSB-Gruppe Sandy Richter. Zu konkreten Standorten wolle man sich derzeit auch aus Datenschutzgründen nicht äußern.Dennoch bestätigte die Sprecherin, dass VSB zu dem Thema mit Privatpersonen und Ansprechpartnern der öffentlichen Hand im Gespräch zu Windenergieprojekten im mittelsächsischen Wald ist. Für eine fachliche Bewertung könne VSB auf Erfahrungen mit Wind-im-Wald-Projekten in anderen Bundesländern zurückgreifen.

Private Waldbesitzer zeigen Interesse

Die Sprecherin bestätigte auch, dass es bei Waldbesitzern ein Interesse an der Verpachtung von Flächen für Windräder gibt: „Wir freuen uns, dass immer mehr Waldbesitzer die Chance ergreifen möchten, ihre Einnahmebasis zu erweitern und ihren Wald für einen überschaubaren Zeitraum zu verpachten.“ Gut geeignet seien intensiv genutzte Forstflächen, die keine herausragende Naturschutzfunktion erfüllen.

Auch das Windkraftunternehmen EAB New Energy GmbH, Großschirma, beschäftigt sich laut Geschäftsführer Andreas Lietzmann mit „ersten Ansätzen und Überlegungen“ zu Windrädern in Waldgebieten Mittelsachsens. Erste Untersuchungen sowie Erfahrungen würden zeigen, dass das „nutzbare Windpotential in Mittelsachen in bestimmten Waldgebieten als sehr gut einzustufen“ sei. Die Nachfrage sei steigend, zumal die Nutzung der Windenergie über Wald für die Waldbesitzer (privat wie staatlich) eine Chance eröffne, den Waldumbau stark geschädigter Waldflächen zu forcieren und zu finanzieren.

Sachsenforst verweist auf vielfältige Waldfunktionen

Beim Staatsbetrieb Sachsenforst fallen die Reaktionen auf die neue gesetzliche Regelung eher zurückhaltend aus. So gibt es im Forstbezirk Chemnitz, zu dem große Teile Mittelsachsens zählen, derzeit keine Aktivitäten für die Bewertung von geeigneten Flächen für die Windkraft, wie Forstbezirksleiter Bernd Ranft erklärte. Nach wie vor würden Grundsätze des Landesentwicklungsplanes 2013 gelten. „Ich gehe davon aus, dass die geänderten politischen Rahmenbedingungen in naher Zukunft durch geeignete forstfachliche Vorgaben untersetzt werden“, so Ranft. Er verwies darauf, dass die mit etwa 15 Prozent Waldanteil eher gering vorhandenen Waldflächen in Mittelsachsen vielfältige Funktionen erfüllen. Vom Staatswald im Forstbezirk Chemnitz liegen 62 Prozent (8150 ha) in Mittelsachsen. Hier seien neben Naturschutz (51,2 Prozent); Wasserschutz (11,5 Prozent) und Schutz der Landschaft (68,2 Prozent) weitere Waldfunktionen ausgewiesen, die sich teilweise überlagern.

Ein kleinerer Teil des mittelsächsischen Waldes zählt zum Forstbezirk Marienberg. Dessen Forstbezirksleiter Ingo Reinhold geht aufgrund verschiedener Gesetzesregelung zum Erhalt und Schutz des Waldes davon aus, dass die Inanspruchnahme von Waldflächen für den Bau von Windrädern auch künftig einer forstbehördlichen Genehmigung nach vorheriger Einzelfallprüfung bedarf.

*Quelle: Freie Presse, Jan Leißner, 15.01.2023

Dank an unser Mitglied Andreas Lietzmann, eab NEW ENERGY für diese Mitteilung!