Was hat eigentlich das Thema Biogasproduktion mit Erdgas zu tun, Herr Kübler?
Von LEE Sachsen e. V.LEE SACHSEN FRAGT
Was hat eigentlich das Thema Biogasproduktion mit Erdgas zu tun, Herr Kübler?
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kündigt kurzfristige Ausweitung der Biogasproduktion zur Einsparung von Erdgas an
In einem digitalen Pressestatement zur aktuellen Versorgungslage mit Erdgas kündigte Minister Habeck an, die Biogasproduktion kurzfristig und befristet zu erhöhen. Diese und weitere Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Bedarf an russischem Erdgas kurzfristig zu reduzieren.
Das hört sich einfach an, denn in Deutschland sind derzeit Biogas- und Biomethan-BHKW mit einer installierten Leistung von ca. 5,8 GW (Gigawatt) am Netz. Von dieser Leistung dienen ca. 2 GW der flexiblen Strombereitstellung und sind deshalb nicht ausgelastet. Somit könnten diese 2 GW genutzt werden, um die zusätzlich erzeugten Biogasmengen zu verstromen. Die dadurch eingesparten fossilen Gasmengen entsprechen knapp 4 % der vor dem russischen Angriffskrieg importierten Erdgasmengen bzw. dem Strombedarf von knapp 2 Millionen Haushalten.
So gesehen haben viele bestehende Bioenergieanlagen die Möglichkeit, kurzfristig ihre Gas-, Strom- und Wärmeproduktion zu erhöhen und die Nutzung von fossilem Erdgas zu reduzieren und somit die Gasspeicher zu schonen. Allerdings unterliegt auch jeder dieser Anlagen gewissen regulatorischen Einschränkungen. Diese betreffen unter anderem die Genehmigung der Anlage und weitere Einschränkungen aus dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG), dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die wichtigsten Maßnahmen aus diesen Gesetzen wären hier z. B.:
EEG
Die Begrenzung Höchstbemessungsleistung (vergütungsfähige Strommenge) muss kurzfristig und befristet ausgesetzt werden.
Der Mindest-Gülleanteil darf befristet unterschritten werden.
Die Vergütungsabsenkung für Anlagen mit einer Bemessungsleistung von über 5 MW (Megawatt) wird befristet ausgesetzt.
BauGB
Die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr darf befristet überschritten werden.
BImSchG
Eine vorübergehende erhöhte Gasproduktion muss für einen befristeten Zeitraum nicht neu genehmigt werden.
Diese Maßnahmen stellen einen kleinen Auszug aus den notwendigen Änderungen oder Aussetzungen dar, welche für die (wenn auch nur befristete) Erhöhung der Biogasproduktion nötig sind oder wären.
Minister Habeck und sein Wirtschaftsministerium haben ihre Hausaufgaben bekommen. Der LEE Sachsen und die sächsischen Biogasbetreiber begrüßen das mutmachende Signal von Herrn Habeck und sind bereit seinen Worten Taten folgen zu lassen.
Holger Kübler
Gründungsmitglied LEE Sachsen e.V.
Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.V.