Wie kommen EE-Projektierende eigentlich an die Eigentümerdaten potenzieller Vorhabengrundstücke – Einfach klingeln?
In der Praxis leider nicht ganz so einfach: Da EE-Anlagen meist nicht auf Wohngrundstücken, sondern auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen geplant werden, sind Projektierende auf die behördliche Auskunft des Katasteramts angewiesen. Leichter gesagt als getan!