Wird die Landesregierung vom Saulus zum Paulus?

Von LEE Sachsen e. V.
Erneuerbare Energien

LEE SACHSEN AD HOC

Wird die Landesregierung vom Saulus zum Paulus?

Ein bemerkenswerter Antrag der sächsischen Landesregierung.
Der LEE Sachsen begrüßt ihn ausdrücklich!

918. Wi, TOP 7

Antrag

des Freistaates Sachsen 05.05.2022

zum

Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

BR-Drs. 162/22

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Art. 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Die Bundesregierung wird gebeten,

1. zu prüfen, inwieweit der dringend notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien durch die verstärkte Einbindung bzw. die Inanspruchnahme von ehemaligen Tagebauflächen insbesondere für die erneuerbaren Energien Windenergie und Photovoltaik weiter verstärkt werden kann. Dies betrifft insbesondere die Prüfung notwendiger Änderungen im Bereich des Bauplanungsrechtes, des Bergrechtes und des Raumordnungsrechts;

2. zu prüfen, welche Auswirkungen dies auf die jeweiligen Verpflichtungen der (ehemaligen) Tagebaubetreiber zur Sanierung der durch den Braunkohleabbau in Anspruch genommenen Flächen hat und wie sichergestellt werden kann, dass diese Verpflichtungen berücksichtigt werden;

3. konkrete Änderungsvorschläge im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten sog. Sommerpaketes der Bundesregierung vorzulegen;

4. sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass Abweichungen von Europäischem Recht zugunsten der Erneuerbaren Energien im Einzelfall auf ehemaligen Tagebauflächen möglich werden.

Begründung (nur gegenüber dem Ausschuss):

Die Umsetzung von EE-Vorhaben in der durch die Reduzierung der Braunkohleverstromung entstehenden Bergbaufolgelandschaft könnte zusätzliches Potenzial zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien bergen.

Die Hebung dieser Potenziale könnte angesichts der bisherigen Planungs- und Umsetzungshindernisse voraussichtlich in vergleichsweise kurzer Zeit erfolgen. Auf Grund der bergbaulichen und energiewirtschaftlichen Vornutzung sind diese Flächen tendenziell konfliktärmer und geeignet für den Ausbau der erneuerbaren Energien. So können etwa die Abstände zur Wohnbebauung wegen der weiträumigen Tagebauflächen leichter eingehalten werden. Zugleich sind die Flächen durch die naheliegenden Kraftwerkstandorte an das Hoch- und Höchstspannungsnetz angebunden, sodass ein EE-Ausbau in der Bergbaufolgelandschaft im Wesentlichen ohne aufwendige Anbindungsinfrastruktur möglich wäre.

Die Tagebauflächen haben damit ideale Ausgangsbedingungen für die konzentrierte Umsetzung von EE-Vorhaben. Zur Beschleunigung der Zulassung von EE-Vorhaben in der Bergbaufolgelandschaft und einer zeitnahen Umsetzung der Ausbaupotentiale sollten soweit erforderlich Anpassungen im BauGB, BbergG und ROG und in den einschlägigen europäische Bestimmungen Europarecht geprüft werden. Anpassungen und Verbesserungen in diesen Rechtsbereichen können einen signifikanten Beitrag zur zügigen Erreichung der Ausbauziele leisten.