Windenergie in Sachsen: Planungssicherung oder Genehmigungsstopp durch die Hintertür?

Von LEE Sachsen e. V.

Sachsens neue Weisung zur Untersagung von Windenergievorhaben wirft erhebliche rechtliche Fragen auf.

Mit Erlass vom 9. Oktober 2026 hat das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung die Landesdirektion Sachsen angewiesen, verstärkt von der Möglichkeit raumordnerischer Untersagungen nach § 12 Abs. 2 ROG Gebrauch zu machen. Damit drohen insbesondere Windenergievorhaben außerhalb der künftig vorgesehenen Windenergiegebiete erhebliche Verzögerungen.

Doch wie weit reicht die Befugnis zur Sicherung der Regionalplanung? Darf die Verwaltung die künftige Steuerungswirkung neuer Regionalpläne bereits heute vorwegnehmen? Und welche Grenzen setzt die jüngste Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts?

Unser Fachvortrag beleuchtet die rechtlichen Schwachstellen der sächsischen Weisung, analysiert den Beschluss des ThürOVG vom 17. Juli 2026 (5 EO 310/25) und zeigt auf, welche Rechtsschutzmöglichkeiten betroffenen Vorhabenträgern offenstehen.

Im Mittelpunkt stehen die Grenzen der Planungssicherung, die Anforderungen an eine rechtmäßige Ermessensentscheidung sowie die Möglichkeiten, gegen rechtswidrige Genehmigungsverzögerungen vorzugehen.

Ein Vortrag für Projektentwickler, Anlagenbetreiber und alle, die wissen wollen, ob und wie sich Windenergievorhaben gegen einen drohenden Planungsstopp verteidigen lassen.

Vortragsdauer: ca. 35 Minuten

Referent: Moritz Müller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft

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